Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 202/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,37264
OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 202/22 (https://dejure.org/2023,37264)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2023 - 3 U 202/22 (https://dejure.org/2023,37264)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - 3 U 202/22 (https://dejure.org/2023,37264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,37264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auszahlung der Guthaben aus den Lebensversicherungsverträgen der Erblasserin nach Widerruf ihres Schenkungsangebotes; Fehlender Rechtsgrund mangels Schenkungsvertrages für das Verlangen auf Zustimmung zur Auszahlung des gesamten vorhandenen Guthabens an sich zu verlangen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.01.2018 - X ZR 119/15

    Verfügen eines Erblassers in einem Testament umfassend über sein Vermögen als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 202/22
    Der BGH habe mit Urteil vom 30.01.2018 - X ZR 119/15 - erkannt, dass ein - in der Bestimmung einer Bezugsberechtigung liegendes - Schenkungsangebot im Valutaverhältnis zum Begünstigten auch durch Testament widerrufen werden könne, sofern die Widerrufserklärung dem anderen vorher oder gleichzeitig zugehe (§ 130 I 2 BGB), und ein derartiger Widerruf im Zweifel auch darin (konkludent) zu erblicken sei, dass der Erblasser testamentarisch über sein gesamtes Vermögen verfüge.

    Beide Rechtsverhältnisse unterliegen allein dem Schuldrecht; erbrechtliche Bestimmungen finden insoweit keine Anwendung (BGH, NJW-RR 2018, 518, Rn. 15; BGH NJW 2013, 3448 Rn. 8; NJW 2010, 2702 Rn. 19; BGHZ 157, 79 [82] = NJW 2004, 767).

    Der Formmangel wird in diesem Fall durch die Bewirkung der Leistung nach § 518 Abs. 2 BGB geheilt (BGH, NJW-RR 2018, 518, Rn. 17; BGH NJW 2010, 3232 Rn. 20; BGHZ 91, 288 [291] = NJW 1984, 2156).

    Das Bewusstsein, in einem Testament die Verteilung des Vermögens umfassend zu regeln, schließt das Bewusstsein, dass damit etwaige entgegenstehende frühere Erklärungen, die gegenüber dem Bedachten noch nicht bindend geworden sind, widerrufen werden, regelmäßig mit ein (BGH NJW-RR 2018, 518 Rn. 29).

  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 202/22
    Der Formmangel wird in diesem Fall durch die Bewirkung der Leistung nach § 518 Abs. 2 BGB geheilt (BGH, NJW-RR 2018, 518, Rn. 17; BGH NJW 2010, 3232 Rn. 20; BGHZ 91, 288 [291] = NJW 1984, 2156).
  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 202/22
    Es sei zwar anerkannt, dass nach Auskunftserteilung mit der Folge eines sich nicht ergebenden Leistungsanspruchs eine Klageänderung bezüglich der Geltendmachung des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs erfolgen könne, zumal eine Erledigung der Hauptsache insoweit nicht in Betracht komme (vgl. BGH NJW 1994, 2895).
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02

    Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 202/22
    Beide Rechtsverhältnisse unterliegen allein dem Schuldrecht; erbrechtliche Bestimmungen finden insoweit keine Anwendung (BGH, NJW-RR 2018, 518, Rn. 15; BGH NJW 2013, 3448 Rn. 8; NJW 2010, 2702 Rn. 19; BGHZ 157, 79 [82] = NJW 2004, 767).
  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 243/12

    Gruppenunfallversicherung: Mitteilung der Änderung der Bezugsberechtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 202/22
    Beide Rechtsverhältnisse unterliegen allein dem Schuldrecht; erbrechtliche Bestimmungen finden insoweit keine Anwendung (BGH, NJW-RR 2018, 518, Rn. 15; BGH NJW 2013, 3448 Rn. 8; NJW 2010, 2702 Rn. 19; BGHZ 157, 79 [82] = NJW 2004, 767).
  • OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 13 U 56/10

    Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse innerhalb einer Erbengemeinschaft bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 202/22
    Es sei vielmehr rechtlich zulässig, dass eine Kündigung durch ein Mitglied der Erbengemeinschaft namens sämtlicher Mitglieder der Erbengemeinschaft erklärt werde (OLG Brandenburg, Urteil vom 24.8.2011 - 13 U 56/10 -).
  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 202/22
    Bei den testamentarischen Verfügungen der Erblasserin handelt es sich nicht um ein bloß tatsächliches Verhalten, das nur unter bestimmten Voraussetzungen als Willenserklärung behandelt werden kann (BGH, NJW 1995, 953), sondern um Regelungen, denen nach dem Willen der Erblasserin eine Rechtswirkung zukommen sollte, auch wenn sie diese jederzeit hätte frei widerrufen können (§ 2253 BGB).
  • BGH, 29.05.1984 - IX ZR 86/82

    Registerschutz und Bereicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 202/22
    Der Formmangel wird in diesem Fall durch die Bewirkung der Leistung nach § 518 Abs. 2 BGB geheilt (BGH, NJW-RR 2018, 518, Rn. 17; BGH NJW 2010, 3232 Rn. 20; BGHZ 91, 288 [291] = NJW 1984, 2156).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht